Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Corina Dahl Fotografie
Stand: 1.05.2018

 1 Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge.
  2. Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert.
  3. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, usw.).

 2 Urheber- und Nutzungsrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Lichtbilder kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen und wird separat in Rechnung gestellt.
  4. Bei Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
  5. Dem Fotograf wird nach gegenseitiger Vereinbarung das Recht eingeräumt, Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen (Internetpräsentation, Werbeunterlagen, usw.). Der Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem Abgebildeten dadurch nicht.

 3 Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar vereinbart.
  2. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel bei Abholung in bar zu begleichen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
    Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
    gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
    Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
  5. Dem Kunden wird der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen
  6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
    Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
    Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
    für bereits begonnene Arbeiten.

 4 Haftung

  1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihm verwendetes und ihm überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind.
  3. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall usw.) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  5. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  7. Die Aufbewahrung der Lichtbilder ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 5 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 6 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.